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Neue Gesetze 2011 in der ELAXY Baufinanzierung umgesetzt

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„Arbeitszimmer“ wieder absetzbar

Puchheim, 19. Januar 2011.

Auch das Jahr 2011 startet mit einer Reihe von gesetzlichen Neuerungen. Sämtliche Änderungen, die den Bereich Immobilienfinanzierung betreffen, hat ELAXY, Software-Spezialist für die Finanzbranche, in seiner Beratungslösung ELAXY Baufinanzierung bereits umgesetzt. So zum Beispiel die wiedereingeführte teilweise steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers in der eigenen Immobilie, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In der ELAXY Baufinanzierung führt ab sofort ein neuer Eingabedialog Berater und Kunden schnell, einfach und übersichtlich durch die Möglichkeiten dieser Steuervergünstigung. Nur vier Angaben sind erforderlich, um das individuelle Sparpotenzial zu berechnen: ab wann wird das Arbeitszimmer beruflich genutzt, wie groß ist es, ist es komplett steuerlich absatzfähig und wie soll die Abschreibungsart aussehen.
Ebenfalls hinterlegt in der ELAXY Baufinanzierung sind die aktuellen Werte der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze, welche der Gesetzgeber jedes Jahr neu festlegt. So werden bei der Baufinanzierungsberechnung durch die Eingabe des Bruttogehaltes des jeweiligen Interessenten sofort die korrekten Abzüge für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen, so dass sich der finanzielle Spielraum für eine Baufinanzierung exakt berechnen lässt. Aktualisiert wurde zudem die Bauspartarifdatenbank der Software, etwa durch neue Tarife z.B. der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder der LBS. Damit können Finanzdienstleister ihren Kunden einen noch breiteren Vergleich anbieten und mit den neuen Tarifen direkt beraten. Banken und Versicherungen, die bereits mit der ELAXY Lösung arbeiten, erhalten automatisch ein Update der neuen Funktionen. 

Mit der ELAXY Baufinanzierung stets auf dem aktuellen Stand

Bereits seit dem Jahr 2010 erlaubt die ELAXY Baufinanzierung Beratern, effiziente Beratungsprozesse entsprechend den neuen Verbraucherkreditlinien zu gestalten. Die umfangreichen gesetzlichen Änderungen wurden von ELAXY benutzerfreundlich umgesetzt und geben Finanzdienstleistern größtmögliche Flexibilität. Ein wichtiger Punkt der neuen Richtlinien ist die vorvertragliche Informationspflicht. Berater müssen dem Kunden vor Abschluss detaillierte Informationen über das angebotene Finanzierungskonstrukt aushändigen. Damit diese Informationen überschaubar bleiben und keine Hürde auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss darstellen, hat ELAXY – auf Grundlage der gesetzlichen Muster – beispielsweise eine Vielzahl an Textbausteinen entworfen, die das System entsprechend der angebotenen Finanzierung automatisch und optisch ansprechend zusammenstellt.
Auch die Funktionalität „Eigenheimrente“ für die Beratung rund um die gleichnamige staatlich geförderte Vorsorgeform, besser bekannt unter dem Begriff „Wohn-Riester“, hat ELAXY zeitnah zur Gesetzeseinführung 2009 in der ELAXY Baufinanzierung umgesetzt. Dieses Modul unterstützt Berater dabei, Kunden darüber aufzuklären, wie sich die staatliche Altersvorsorgeförderung auf die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie auswirkt.

Über ELAXY

ELAXY ist führender Anbieter von Software, Beratung und Services für Banken und Finanzdienstleister. Zur ELAXY Gruppe gehören die drei Unternehmen ELAXY Business Solution & Services mit dem Schwerpunkt Banking und Brokerage, ELAXY Financial Software & Solutions mit Beratungslösungen und ELAXY Format als Anbieter von Provisionsabrechnungssystemen. Insgesamt beschäftigt die Gruppe rund 260 Mitarbeiter an den Standorten Coburg, Puchheim, Jever und Frankfurt/Oder. Bereits heute setzen mehr als 1.000 Kunden Lösungen von ELAXY ein.

Für Rückfragen:

Stephanie Wißmann
Leiterin Marketing und Kommunikation